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   VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615   

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VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615 (https://dejure.org/2019,12737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615 (https://dejure.org/2019,12737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 9 ZB 16.2615 (https://dejure.org/2019,12737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BImSchG § 3 Abs. 1
    Baurechtliche Nachbarklage - Zulassung der Berufung erfolglos

  • rewis.io

    Baurechtliche Nachbarklage - Zulassung der Berufung erfolglos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; Kiosk mit Freiterrasse; Pavillon; Ausschank; Sanitär- und Umkleideräumen; Betriebliche Freizeitanlage am Badesee; Lärmimmissionen; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmimmission; Bauvorhaben; Grenzbebauung

  • rechtsportal.de

    Errichtung eines Kiosks auf einem als betriebliches Freizeitgelände genutzten Grundstück; Nachweis schädlicher Umwelteinwirkungen durch ein Bauvorhaben; Verstoß eines Bauvorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 18.07.2016 - 9 CS 16.885

    Erfolglose Beschwerde gegen eine Baugenehmigung für einen Kiosk an einem Badesee

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    ... Gemarkung B* ... Sein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz war zunächst wegen Unbestimmtheit der Baugenehmigung erfolgreich (BayVGH, B.v. 28.10.2015 - 9 CS 15.1633), seine Beschwerde gegen den Änderungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2016 nach Änderung der Baugenehmigung mit Bescheid vom 23. März 2016 blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 9 CS 16.885).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass Verstöße hiergegen ggf. zu bauaufsichtlichen Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs, aber nicht zu einer Unbestimmtheit der Baugenehmigung führen können (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 9 CS 16.885 - juris Rn. 16).

    e) Hinsichtlich der Einwendungen zu der aus Sicht des Klägers unzureichenden Erschließungssituation zeigt das Zulassungsvorbringen kein drittschützendes Recht des Klägers auf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 9 CS 16.885 - juris Rn. 18), zumal sich sowohl das Bauvorhaben als auch das Anwesen des Klägers im Außenbereich befinden und sich insoweit unterschiedliche Anforderungen an die Erschließung gegenüber einem beplanten Gebiet ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.673 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.1633

    Vorläufiger Rechtsschutz, betriebliche Freizeitanlage, Baugenehmigung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    ... Gemarkung B* ... Sein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz war zunächst wegen Unbestimmtheit der Baugenehmigung erfolgreich (BayVGH, B.v. 28.10.2015 - 9 CS 15.1633), seine Beschwerde gegen den Änderungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2016 nach Änderung der Baugenehmigung mit Bescheid vom 23. März 2016 blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 9 CS 16.885).

    Soweit der Kläger nach wie vor auf eine "Fremdnutzung" der betrieblichen Freizeitanlage abstellt, ist dies immissionsschutzrechtlich ebenfalls nicht relevant (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2015 - 9 CS 15.1633 - juris Rn. 22) und kann eine Verletzung drittschützender Rechte nicht begründen.

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    Im Übrigen ist der Umfang des Nachbarschutzes auch bei Außenbereichsvorhaben - wie hier - höchstgerichtlich geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    Er darf vielmehr nur darauf vertrauen, dass dort keine Nutzung entsteht, die mit der Wohnnutzung nicht mehr verträglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 7 B 24.07

    Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheids zur

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    Es ist deshalb nichts dagegen zu erinnern, dass das Verwaltungsgericht gegenüber dem Wohngebäude des Klägers die Werte für ein Dorfgebiet angesetzt hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 7 B 24.07 - juris Rn. 4; OVG SH, B.v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14, Rn. 23; OVG NW, B.v. 6.2.1997 - 1 EO 876/96 - juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    Soweit der Kläger hierzu pauschal einwendet, die TA Lärm sei "im Außenbereich nicht anwendbar", trifft dies so nicht zu (vgl. Nr. 1 TA Lärm; BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477

    Erfolgloser nachbarlicher Eilantrag gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    Er darf vielmehr nur darauf vertrauen, dass dort keine Nutzung entsteht, die mit der Wohnnutzung nicht mehr verträglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 9 CS 16.2477 - juris Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2014 - 1 LA 52/14

    Zumutbarkeitsgrenze bei Geruchsimmissionen im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    Es ist deshalb nichts dagegen zu erinnern, dass das Verwaltungsgericht gegenüber dem Wohngebäude des Klägers die Werte für ein Dorfgebiet angesetzt hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 7 B 24.07 - juris Rn. 4; OVG SH, B.v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14, Rn. 23; OVG NW, B.v. 6.2.1997 - 1 EO 876/96 - juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.673

    Hundehaltung mit Wohnnutzung im Außenbereich - Prozeskostenhife für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
    e) Hinsichtlich der Einwendungen zu der aus Sicht des Klägers unzureichenden Erschließungssituation zeigt das Zulassungsvorbringen kein drittschützendes Recht des Klägers auf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 9 CS 16.885 - juris Rn. 18), zumal sich sowohl das Bauvorhaben als auch das Anwesen des Klägers im Außenbereich befinden und sich insoweit unterschiedliche Anforderungen an die Erschließung gegenüber einem beplanten Gebiet ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.673 - juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beschwerde;

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.2655

    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststättenerlaubnis - Bindungswirkung einer

    Die Klage des hiesigen Klägers gegen die Baugenehmigung blieb erst- und zweitinstanzlich erfolglos (VG Würzburg, U.v. 8.11.2016 - W 4 K 14.1363; BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615; beide juris).

    Ebenso kann offenbleiben, ob der Kläger sich überhaupt auf einen eventuellen Nichteintritt der "Bedingung" berufen kann, nachdem diese sich auf eine Voraussetzung der Baugenehmigung (Sicherung der Erschließung nach § 35 Abs. 2 BauGB) bezieht, der kein drittschützender Charakter zukommt (s. insoweit schon BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 11).

    Denn soweit der Kläger erstinstanzlich eine mangelnde Erschließung der Gaststätte gerügt hatte, handelt es sich um eine Voraussetzung der Erteilung der Baugenehmigung (§ 35 Abs. 2 BauGB) und der Gaststättengenehmigung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG - öffentliches Interesse), die keine drittschützende Wirkung besitzt und vom Kläger daher weder im Rahmen seiner Klage gegen die Baugenehmigung (vgl. insoweit im Verfahren hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung schon BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 11) noch gegen die Gaststättengenehmigung geltend gemacht werden kann.

  • VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065

    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststättenerlaubnis - Bestandskraft einer

    Die vom hiesigen Kläger gegen die Baugenehmigung erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 8. November 2016 abgewiesen (Az.: W 4 K 14.1363), der Antrag auf Zulassung der Berufung war erfolglos (BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615).

    Auf das entsprechende Urteil des VG Würzburg vom 8. November 2016 (Az.: W 4 K 14.1363) und den Beschluss des BayVGH vom 3. Mai 2019 (Az.: 9 ZB 16.2615) werde verwiesen.

    Die Baugenehmigung zur Errichtung des Kiosks vom 21. November 2014 in der Fassung vom 23. März 2016 ist nach dem Durchlaufen des Rechtswegs bestandskräftig (VG Würzburg, U.v. 8.11.2016 - W 4 K 14.1363, BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615).

  • VG Hamburg, 06.06.2019 - 19 K 3677/18

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Überprüfung des Vollstreckungsauftrags durch

    Die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine konkrete, noch nicht geklärte Rechtsfrage aufgeworfen wird, deren Beantwortung sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird und die über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung des Rechts hat (vgl. exemplarisch VGH München, Beschl. v. 3.5.2019, 9 ZB 16.2615, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und

    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 9 ZB 20.602

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in baurechtlicher Nachbarklage gegen

    Für die Bestimmtheit der Baugenehmigung kann demzufolge auch die tatsächliche Nutzung nicht relevant sein (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

    Die aufgeworfenen Fragen, wie bei Parkplätzen im Außenbereich "der anlagebezogene Verkehr und der bereits vorhandene Verkehr zu werten sind und wo beispielsweise die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist, so dass eine Baugenehmigung nicht erteilt werden kann", sind nicht allgemein klärungsbedürftig, sondern lassen sich nur einzelfallbezogen nach den Grundsätzen des Gebots der Rücksichtnahme - hier unter Anwendung der TA Lärm - beantworten (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 9 CS 19.1109

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Wohnanlage -

    Denn allein ein Verstoß gegen Art. 68 Abs. 2 Satz 2 BayBO führt nicht automatisch zur Aufhebung der Baugenehmigung zugunsten des Nachbarn (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 6).
  • VG München, 15.03.2023 - M 9 K 20.2405

    Nachbarklage, Außenbereich, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwasserschutz,

    Dass in der Begründung der Genehmigung hinsichtlich Art. 68 Abs. 3 Satz 2 BayBO keine ausdrücklichen Ausführungen zu dem Themenkomplex der nachbarrechtlichen Betroffenheit enthalten sind, ist - ungeachtet des Umstands, dass Art. 68 Abs. 3 Satz 2 BayBO als bloße Verfahrensvorschrift nicht drittschützend ist (VG Ansbach, B.v. 15.5.2019 - AN 3 S 19.00816 - juris) - für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs mit Blick auf Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, 45 Abs. 2 BayVwVfG sowie Art. 46 BayVwVfG ohne Bedeutung (vgl. dazu VG München, B.v. 30.9.2021 - M 9 SN 21.4956 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 6; B.v. 9.8.2019 - 9 CS 19.1109 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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